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   OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20   

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OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20 (https://dejure.org/2021,47553)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2021 - 10 LB 260/20 (https://dejure.org/2021,47553)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2021 - 10 LB 260/20 (https://dejure.org/2021,47553)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.6.2018 - 7 C 18.16 -) sei eine bloße Bezugnahme auf eine der Satzung beigefügte Landkarte für die nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erforderliche Bestimmung des Verbandsgebiets nur dann ausreichend, wenn sich die Umgrenzung des Verbandsgebietes in Worten nicht klar ausdrücken lasse.

    Es kann dahinstehen, ob ein solcher Verweis - ohne weitere sprachliche Beschreibung des Verbandsgebiets im Satzungstext - auf eine der Satzung beigefügte Karte den Anforderungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG, wonach die Satzung mindestens Bestimmungen über das Verbandsgebiet enthalten muss, im Allgemeinen entsprechen kann, sofern die Karte hinreichend genau ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 7 C 18.16 -, juris Rn. 10), und ob eine Karte im Maßstab 1 : 100.000, wie im vorliegenden Fall, hierfür ausreichend ist.

    Denn die unwirksame Festlegung des Verbandsgebiets des G. Deichverbandes hätte hier nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht die Gesamtnichtigkeit der Gründungssatzung 1998 zur Folge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 7 C 18.16 -, juris Leitsatz und Rn. 14 ff. zu einem sogenannten Altverband, wobei die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Gesamt- bzw. Teilnichtigkeit allgemein gehalten und nicht lediglich auf Altverbände bezogen sind) und insbesondere keine Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Verbandes durch seine Verbandsorgane (vgl. hierzu den III. Abschnitt der Gründungsatzung 1998 und BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 7 C 18.16 -, juris Rn. 17) und den Mitgliederbestand des G. Deichverbandes gehabt, der durch den Zusammenschluss mit dem Unterhaltungsverband H. in den Mitgliederbestand des Beklagten übergegangen ist.

    Auch ohne eine wirksame Festlegung des Verbandsgebiets in der Satzung wäre die restliche Gründungsatzung aus dem Jahr 1998 daher noch eine sinnvolle Regelung, sodass nicht von einer Gesamtunwirksamkeit der Satzung ausgegangen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 7 C 18.16 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2004 - 13 KN 52/04

    Pflicht zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung; Rechtmäßigkeit der Erweiterung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Die Regelungen in §§ 22 f. WVG seien hierauf nicht anwendbar, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. September 2004 (13 KN 52/04) festgestellt habe.

    Diese Auffassung hatte bereits der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 8. September 2004 (- 13 KN 52/04 -, juris Rn. 32) vertreten und hierzu ausgeführt:.

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 16. April 2020 (1 BvR 2705/16) den Beschluss des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. September 2016 aufgehoben und festgestellt, dass die Klägerin durch diesen Beschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt worden sei.

    Die Frage, ob hier ein oder zwei Verbandsgebiete festgesetzt worden sind, wegen derer der Senat dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 -) folgend die Berufung in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2020 (10 LA 138/20) u. a. wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat, ist daher letztlich nicht entscheidungserheblich.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Der Übergang der Mitgliedschaft im Falle des Zusammenschlusses begegnet auch im Lichte des Art. 14 GG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, da die dingliche Zwangsmitgliedschaft (vgl. grundlegend zu deren Zulässigkeit BVerfG, Urt. v. 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 -, juris) nicht neu begründet wird, sondern lediglich die bestehende Mitgliedschaft auf den neuen Verband übergeht.".
  • BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Deshalb bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4.6.2002 - 9 B 15.02 -, juris Rn. 15 m.w.N.) die Umlage der Verbandslasten auf die Verbandsmitglieder mangels Entgeltcharakters nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlagepflichtigen.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Schließlich übersieht die Klägerin, dass es sich bei den Verbandslasten nach dem Wasserverbandsgesetz trotz der Bezeichnung als Verbandsbeitrag nicht um Gebühren oder Beiträge im Sinne des Abgabenrechts handelt (BVerwG, Beschluss vom 21.10.1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; Cosack in Reinhardt/Hasche, WVG, 2011, § 28 Rn. 30).
  • VG Düsseldorf, 27.06.2002 - 8 K 576/02

    Finanzierung des Eigenanteils der Verbandsmitglieder für die Baumaßnahmen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Im Übrigen stellt ein Zusammenschluss - selbst ein solcher, der im Wege der Gründung eines neuen Verbandes erfolgt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WVG) - keine echte Neuerrichtung eines Verbandes dar, auf die die Vorschriften des Zweiten Teils des WVG (§§ 7-21 WVG) Anwendung fänden (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 27.06.2002 - 8 K 576/02 -, juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01

    Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 10 LB 260/20
    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass das Niedersächsische Deichgesetz ein Landesgesetz ist, da die in § 80 WVG in Bezug genommenen besonderen Gesetze nicht nur Bundesgesetze, sondern auch landesgesetzliche Regelungen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6.12.2001 - 1 L 310/01 -, juris Rn. 36) und sogar in der Regel Landesgesetze sind (Seliger in Reinhardt/Hasche, Wasserverbandsgesetz, 2011, § 80 Rn. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

    Der Landesgesetzgeber hat nicht nur durch Gesetz i.S.d. § 80 WVG die Unterhaltungsverbände des Landes gesondert gegründet (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 L 310/01 -, juris, Rdnr. 36; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. November 2021 - 10 LB 260/20 -, juris, Rdnr. 46), sondern in § 55 Abs. 1 HS 2 WG LSA bestimmt, dass für sie die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes (nur) gelten, soweit nicht im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt etwas anderes bestimmt ist.
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